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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen LitinRinot Elektroinstallationen, Reeperbahn 123, 20359 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Elektroinstallationsarbeiten und verwandte Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen oder diesen erweitern, werden gesondert vergütet.

Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.

5. Ausführungszeiten

Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Lieferungs- und Leistungstermine verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:

  • die Baustelle ordnungsgemäß vorbereitet und zugänglich ist
  • erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen
  • Strom, Wasser und erforderliche Nebenleistungen zur Verfügung stehen
  • andere Gewerke rechtzeitig ihre Arbeiten abgeschlossen haben
  • die Abnahme ohne unnötige Verzögerung erfolgt

7. Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung benutzt.

Eine förmliche Abnahme hat auf Verlangen einer Vertragspartei stattzufinden.

Zeigt sich bei der Abnahme ein Mangel, so kann der Auftraggeber die Abnahme nur verweigern, wenn der Mangel die Tauglichkeit der Werkleistung zur gewöhnlichen oder der vertraglich vorausgesetzten Verwendung nicht nur unerheblich mindert.

8. Gewährleistung

Für Mängel unserer Leistungen gewährleisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

Bei berechtigen Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

9. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden Kardinalspflichten verletzt.

Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

12. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrages. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

13. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist Hamburg.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

LitinRinot Elektroinstallationen
Reeperbahn 123
20359 Hamburg
Deutschland

Stand: Januar 2025

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